Bebauungsplan E-215 "Wohngebiet Zweinaundorfer Straße"
08.06.2026
Es ist ein Kleinod für Naturliebhaber und Anziehungspunkt für viele Spaziergänger aus Mölkau und Umgebung: die große Grünfläche zwischen Albrechtshainer und Zweinaundorfer Straße.
Durchzogen von einer wildgewachsenen Weidenallee, wird sie derzeit von einer kleinen Kuhherde bewohnt. In regelmäßigen Abständen kommen hier Kälbchen zur Welt. Ein Grund, weshalb besonders Familien - sogar auch aus der Stadt - vorbeikommen und sich daran erfreuen, Gemüse mitbringen und das Idyll von naturverbundener Aufzucht beobachten. Schöne heile Welt für Mensch und Tier, die man mittlerweile auch außerhalb unseres Ortes kennt: Mölkau, der Stadtteil mit den Kühen!
Mit diesem Alleinstellungsmerkmal ist auf absehbare Zeit Schluss.
Auf Antrag des Flächeneigentümers wurde in der Stadtratssitzung Ende Mai die Änderung des bestehenden B-Plans mit 36 / 0 / 14 Stimmen beschlossen. Damit werden die bisher als Grün- und Landwirtschaftsflächen ausgewiesenen Areale als Wohnbaufläche umgeändert. Auf deren Grundlage kann damit die Ausgestaltung der Bebauung starten und im Verlauf des Verfahrens die Öffentlichkeit Einsicht und Stellung nehmen.

Fakt ist: das Vorhaben wird Mölkau einer der noch verbliebenen letzten innerörtlichen und ursprünglichen großen Grünflächen berauben und damit den ortsprägenden Landhaus-Charakter schmählern. Die moderate Siedlungsbebauung, die durchzogen ist von diesen Grün- und Landwirtschaftsflächen, wird mit dem geplanten Baufeld verändert. Und nebenbei fördert dies auch Begleiterscheinungen, die den Bestrebungen des Ortschaftsrates Mölkau mitunter entgegenstehen: z.B. eine Zunahme des Verkehrsaufkommens auf Basis einer dafür nicht ausgelegten, weil überlasteten Infrastruktur.
In der Mai-Sitzung lehnte daher der Ortschaftsrat mit 1 / 4 / 1 Stimmen die Änderung des B-Plans ab. In der darauffolgenden Stadtratssitzung wurde dem Vorhaben hingegen zugestimmt.
Details zu den Plänen finden Sie nachfolgend.
Beschlussvorlage
Bebauungsplan Nr. E-215 „Wohngebiet Zweinaundorfer Straße“, 2. Änderung; Aufstellungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Zusammenfassung
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet mit den in der Begründung zum Bebauungsplan genannten Zielen wird beschlossen.Durch den Bebauungsplan werden Ziele der Stadt Leipzig aus der Leipzig-Strategie 2035 (VII-DS-08349) unterstützt, indem eine versiegelungsarme Flächenentwicklung und der Erhalt von Freiraumqualitäten verfolgt wird (Ziel „Balance zwischen Verdichtung und Freiraum“). Gleichzeitig wird beabsichtigt, Wohnen in allen Ortsteilen bezahlbar, für alle zugänglich und nachhaltig zu gestalten (Ziel „Bezahlbares Wohnen“).
Auf der Freifläche zwischen Zweinaundorfer Straße und Albrechtshainer Straße beabsichtigt die Eigentümerin Wohnungsbau in unterschiedlicher Bauweise zu entwickeln.
Mit dieser Vorlage wird das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes förmlich eingeleitet.

Sachverhalt
1. Anlass
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes E-215 wird auf Wunsch der Eigentümerin eingeleitet, die auf den bislang als Grünflächen festgesetzten Arealen neuen Wohnraum schaffen möchte. Vorgesehen sind Gebäude in Einzel- und Reihenbauweise, mindestens zweigeschossig, mit begrünten Flachdächern und möglicher Photovoltaik; auch Geschosswohnungsbau bleibt eine Option. Zudem sollen sichere Fußwege entlang zentraler Straßen angelegt und die verkehrliche Situation verbessert werden. Das Plangebiet liegt in Mölkau, einem gut angebundenen, ländlich geprägten Stadtteil mit nahem Zugang zu Naherholungsräumen und guter sozialer Infrastruktur. Da der Bedarf für die bisher vorgesehene Sportnutzung durch den Sportverein Mölkau 04 innerhalb des Plangebiets entfallen ist, kann die insgesamt über 3 ha große Fläche neu bewertet werden. Das Vorhaben kann dabei unterstützen dem hohen Wohnraumbedarf Leipzigs entgegenzutreten, ist jedoch aufgrund der aktuellen Festsetzungen derzeit nicht genehmigungsfähig. Die Planänderung ist erforderlich, um Baurecht zu schaffen, Umwelt- und Klimaaspekte zu integrieren, eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung sicherzustellen sowie städtische Leitlinien – wie das wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig – umzusetzen.
2. Beschreibung der Maßnahme
Maßnahme ist die Änderung des Bebauungsplans.
Der Bebauungsplan soll Wohngebietsflächen mit zugehörigen Grün- und Freiräumen sowie Erschließungsanlagen festsetzen; weitere Inhalte folgen im Verfahren. Geplant sind, überschlägig kalkuliert, ca. 50 Wohneinheiten, was Wohnraum schafft und das städtebauliche Erscheinungsbild aufwertet. Grünflächen sollen trotz Nachverdichtung ökologisch gesichert werden. Das Nebeneinander von Wohnen und ggf. künftig aktivierter Freizeitnutzung erfordert Maßnahmen zum Nachbarschutz und zur Lärmvorsorge. Fachgutachten sollen zudem Natur- und Landschaftsbelange prüfen. Die Planung entspricht dem wirksamen Flächennutzungsplan.
Für Musikstätten/-clubs und sonstige Kultureinrichtungen sowie für die Umsetzung der Beschlüsse VI-A-06751 „Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!“ und VII-A-08767-NF-03 „Clubs are Culture“ hat diese Planung absehbar keinerlei Bedeutung. Weiterer Aussagen dazu bedarf es nicht.
Mit dem Beschluss dieser Vorlage wird das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E-215 „Wohngebiet Zweinaundorfer Straße“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet.
3. Zeitplan
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, den Beschluss im Leipziger Amtsblatt bekannt machen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Planverfahren. Weitere Verfahrensschritte bis hin zum Satzungsbeschluss schließen sich an den Aufstellungsbeschluss an.
Sobald konkrete Pläne vorliegen bzw. zur Öffentlichkeitsbeteiligung aufgerufen wird, werden wir an dieser Stelle informieren.











