Wer sind wir

Für Mölkau


Mit Ideen und Taten.

Über uns

Wir wollen Themen, die das Gemeindeleben betreffen, aufzeigen. 

Wir wollen Verantwortliche ansprechen und dabei unterstützen.

Wir wollen aktiv auf die Kommunalpolitik einwirken, Vorhaben mitgestalten und Entscheidungen herbeiführen.

Wir machen keine Politik, wollen jedoch die Politik an ihre Pflicht erinnern.

  • Was wollen wir konkret?

    Mit Ideen und Taten


    Unsere Initiative Pro Mölkau hat sich am 22.03.18 mit 11 Mitgliedern gegründet. Der Verein möchte die Bürger des Ortsteils Mölkau/Zweinaundorf zu mehr Beteiligung am Ortsgeschehen motivieren und hierbei die Zusammengehörigkeit stärken. Ob bei der Gestaltung ihres Wohnumfeldes, der Sicherheit von Straßen und Fußwegen, der Stadtbeleuchtung, der Aufwertung von Grünanlagen, Spielplätzen und Ruhezonen, bei Schall- und Immissionsschutz oder bei der Wiederbelebung des verlorengegangenen Gemeinde- und Kulturlebens. Viele Ideen liegen uns vor und warten auf Umsetzung. Dies kann jedoch nur gemeinsam gelingen.

    Geplant ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat, den hiesigen Vereinen und allen engagierten Bürgern Mölkaus. Besonderer Wert wird dabei auch auf die Mitwirkung der im Ortsteil ansässigen Großfirmen, Handwerker, Gewerbetreibenden und Selbstständigen sowie den hier wohnhaften Geschäftsführern und Führungskräften von Firmen außerhalb des Territoriums gelegt.

    Es soll gelingen, all diese Kräfte unter dem Aspekt einer gemeinsamen Mitgestaltung zu bündeln und für die Bürger transparent und nachvollziehbar auch mit Hilfe regionaler Medien zu veröffentlichen.


    Wir möchten viele lokale Akteure unserer kleinstädtischen Gemeinschaft in die Arbeit einbeziehen. Es gilt "miteinander" statt "nebeneinander". 

  • Warum gibt es uns?

    Um diese Frage ausführlich zu beantworten, verweisen wir auf unserem Brief vom Juni 2018 an den Bürgermeister und Beigeordneten für allgemeine Verwaltung, Herrn Ulrich Hörning. Unser Ziel war es, bei einem Gespräch mit ihm und anderen Verantwortlichen unseren Unmut über die gegenwärtige Situation im Ort zum Ausdruck zu bringen und darauf hinzuweisen, dass das Wirken der Stadt Leipzig hinsichtlich des Ortsteils Mölkaus zukünftig kritisch von einer kleinen Gruppe hinterfragt wird und deren Erwartungshaltung gegenüber der Stadtverwaltung hierzu äußerst hoch ist.  

    Lesen Sie im Folgenden einen Ausschnitt dieses Schreibens:


    "Es ist unsere Erfahrung des letzten Jahrzehnts, dass in unserem Ort das Zusammengehörigkeits-, ja das Heimatgefühl zunehmend verloren geht. Nicht so richtig Leipziger, aber noch weniger Mölkauer oder Zweinaundorfer. So fühlen sich hier zu viele. Diesen Menschen möchten wir eine Stimme verleihen und Wege aufzeigen, wie sie sich beteiligen können und wie wir hier unser Leben verbessern und unsere Umwelt gestalten können.


    Zwei wesentliche Handlungsfelder sehen wir:


    1. Die Stadt Leipzig und deren Verwaltungen, die hier vor Ort Vorgänge entscheiden, beeinflussen oder verändern, müssen umfassend ihre Informationspolitik gegenüber unserem Ortsteil verbessern. Damit die Menschen vor Ort informiert sind, mangelt es an Verständnis, Bereitschaft sowie Gepflogenheiten und Strukturen seitens der Stadtverwaltung. Wir sind uns sicher einig: Demokratie lebt vom Beteiligen und Mitwirken. Die Basis dafür ist Kenntnis dessen, was die Stadt hier vorhat! Wir möchten die lokalen Akteure so vernetzen, dass mehr Information und Beteiligung seitens der Stadt in unserem Ortsteil Partner und Unterstützer findet, was letztlich Zählbares bewirkt.


    2. Damit sind wir beim „Wirken" der Stadt. Einzelpunkte, die den Mölkauern am Herzen liegen, gibt es sehr viele. Wir sammeln alles, priorisieren und richten unser künftiges Handeln auf dieser Grundlage aus. Bevor auf konkrete Einzelthemen eingegangen wird, möchten wir voranstellen, dass unser Wirken in ganzer Breite darauf ausgerichtet ist, die tatsächliche oder empfundene Gerechtigkeitslücke für die Ortsteile zu schließen, die sich seit der Eingemeindung 1999 auftut. Im gewiss zulässigen Vergleich zu kleinen selbstständigen Städtchen und Ortschaften in Sachsen sehen wir, wie ungünstig sich die Verhältnisse hier bei uns entwickelt haben. Dabei weist unsere Ortslage eine sehr hohe Dichte an Steuern zahlenden Unternehmern und Berufstätigen auf. (Siehe auch Angaben des Amtes für Statistik der Stadt Leipzig). Insofern empfinden wir uns nicht als Bittsteller, wir sehen uns eher als Mahner, einen angemessenen Teil der Früchte der fleißigen Arbeit der Unternehmen und Menschen in diesem Ort an diese in Form öffentlicher Investitionen und Fördermittel wieder zurück zu geben. Als Maßstab der Angemessenheit soll mindestens die Gleichbehandlung mit den Stadtbezirksbeiräten das Ziel sein. Dieser Maßstab gilt auch für die Mitwirkungsrechte.


    Wir fordern die Stadt und den Stadtrat von Leipzig auf, die Sächsische Gemeindeordnung vollumfänglich - im Sinne der Stärkung der Demokratie vor Ort - anzuwenden. Die Einschränkungen bzw. die tatsächliche Ausgestaltung der Bestimmungen des §64 (4) ff. der Sächsischen Gemeindeordnung durch die Hauptsatzung der Stadt Leipzig und deren Interpretation, halten wir für ursächlich für die Defizite in unserer Ortschaft.


    2018 wird in Leipzig diskutiert, mit welchem Belag der Kirchhof der Nikolaikirche neu belegt werden könnte. Dazu gibt es sogar eine öffentlichkeitswirksame Bürgerbeteiligung. Mölkauer können angesichts dieses Vorhabens nur den Kopf schütteln - oder bei Regenwetter die Gummistiefel anziehen, wenn Sie vor ihrer Haustür Gehwege benutzen, die schlicht nur aus Dreck bestehen! Wir hätten diesbezüglich gern die Sorgen der Leipziger hier im Ort!

    Nach der Eingemeindung waren unsere ansehnlichen Rathäuser in Mölkau und Zweinaundorf ihrer Funktion beraubt. In den letzten Jahren ging es mit diesen Gebäuden stetig bergab. Damit ist am wenigsten der bauliche Zustand beschrieben. Viel alarmierender ist der Umstand, dass diese Gebäude ihre Funktion eines gemeinschaftlichen Treffpunktes, eines Identität stiftenden Zentrums für unseren Ort

    nicht mehr annähernd erfüllen. Diese traurige Entwicklung befeuert die Stadt Leipzig noch dadurch, dass sie mit der Eingemeindung erhaltene Liegenschaften profitorientiert bewirtschaftet. Führen Sie sich den Umstand ungeschönt vor Augen: Aufwendungen für den Erhalt und das Funktionieren dieser Gebäude werden auf null zurück gefahren. Im Gegenzug wird von allen (!) Vereinen, die hier Gemeinsinn stärkende Arbeit verrichten, Miete verlangt! Die Zuwendungen (siehe sächsische Gemeindeordnung) decken diese Aufwendungen leider nicht. Auf diese Weise schonen die Beiträge der Vereinsmitglieder den Stadthaushalt! Eine Spende der Sparkasse Leipzig (das sind letztlich Gelder der Mölkauer Kundschaft) musste kürzlich zum Großteil dafür aufgewendet werden, Mietrückstände gegenüber der Stadt Leipzig auszugleichen. 


    Fehlendes Geld hat die Entwicklung eingeleitet, die letztlich dazu geführt hat, dass in Mölkau jahrelang kein Heimatfest veranstaltet wiurde. 


    Die aufgezählten Beispiele dürften anschaulich belegen, warum sich die Menschen hier abgehängt fühlen. Ihre Bedürfnisse und Wünsche scheinen weniger wert, ihre Mitsprache stört Interessen der Stadt. Es manifestiert sich der Eindruck, als Einwohner in einer "eingemeindeten Ortschaft“ weniger wertgeschätzt zu werden, als dies Leipzigern zukommt.

    Uns ist bewusst, dass einige wesentliche Weichenstellungen auf politischer Ebene durch den Stadtrat vorzunehmen sind, um der Verwaltung mehr Gestaltungsspielraum zur Verbesserung der oben beispielhaft aufgeführten Verhältnisse einzuräumen. Aber wir sind alle gebildet und aufmerksam genug, um nicht wahrzunehmen, welche Möglichkeiten der Stadtverwaltung schon heute zur Verfügung stehen.


    Die Menschen vor Ort wollen erlebbare Ergebnisse sehen. 


    Hier noch einmal zusammengefasst die Themen, die wir in unserem Gespräch mit Ihnen ansprechen möchten. Wir legen es in Ihre Hände, die zuständigen Ämter mit einzuladen oder ggf. Folgegespräche zu organisieren:


    - Informationspolitik Stadt Leipzig - Mölkau

    - Finanzausstattung des Ortschaftsrates Mölkau

    - Rathäuser in Mölkau und Zweinaundorf, baulicher Zustand, Bereitstellung von Räumen für Vereine, Mietbelastung

    - Verkehrsinfrastruktur in der Ortslage, Gehwege, Straßen, Belastung durch Durchgangsverkehr in der Ortsmitte, verkehrsregelnde

      Maßnahmen

    - Ausstattung der Spielplätze mit ordentlichen Spielgeräten

    - Ortsbibliothek Mölkau-Finanzierung

    - Heimatfest Mölkau-Finanzierung

    - Lärmbelastung Bahnlinie Leipzig - Chemnitz, zweispuriger Ausbau, Einfluss auf die Planungen des Lärmschutzes

    - Pflege und Ausgestaltung des Bergfriedhofes, denkmalgerechte Sanierung Apelstein

    - Fußwegkataster unter Mitwirkung der Mittelschule -finanzieller Anreiz/Finanzierung

    - bestehende Stiftungen einbeziehen und um finanzielle Unterstützung bitten

    - Fördermittel für unsere Vorhaben aus der Stadtverwaltung zur Verfügung stellen


    In einem stimmen wir grundsätzlich nicht mit Ihnen überein: wir brauchen nicht nur ein Jahr der Demokratie. Das klingt zu sehr nach Rettungseinsatz. Nein, was wir brauchen ist eine spürbare Stärkung der Beteiligung der Menschen im Ort an allen demokratischen Vorgängen - auf lange Zeit."


    Darum gibt es uns seit 2018! Und mittlerweile ist viel bewegt worden.

  • Darum gibt es uns!

    Tiefblick - Alles hat irgendwo einen Anfang...


    Auf der Suche nach den Gründen für diverse Probleme blickt man auch zurück auf den 1. Januar 1999:


    Die Eingemeindung Mölkaus - das Ursache-Wirkung-Prinzip


    Das Erlangen höherer finanzieller Zuflüsse ist als Ziel von Landes- und Kommunalpolitik durchaus akzeptabel. Leider hat man dies nicht im Wege der Anpassung der Steuergesetzgebung lösen wollen, sondern wählte den Umweg über die Gemeindegebietsreform. Die Steuerkraft der ins Umland abgewanderten gutverdienenden Bürger und Unternehmen sollte wieder den großen Städten direkt zukommen. 


    Die Folge der Eingemeindung war die Übernahme aller wesentlichen Entscheidungen durch die Stadt Leipzig. Oder anders – die Entmündigung der Einwohner der jeweiligen Gemeinden. 


    Im Sachsengespräch, zu dem am 10. Oktober 2018 in der Universität Leipzig Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gemeinsam mit dem Leipziger OB Burkhard Jung (SPD) zum Ideen- und Gedankenaustausch einluden, haben wir dies in einem Wortbeitrag gegenüber dem Ministerpräsidenten anreißen können (siehe LVZ). Aufgrund der Tiefgründigkeit unseres Wortbeitrages bzgl. der Eingemeindung und den daraus resultierenden Folgen für Mölkau und seine Bewohner reichte die Redezeit leider nicht aus, um alle Aspekte entsprechend zu beleuchten. 

    In einem Brief an die Staatskanzlei Dresden sowie den Oberbürgermeister unserer Stadt legen wir noch einmal ausführlich unsere Situation in Mölkau/Zweinaundorf dar. 


Wer steckt dahinter?

  • Vorstand

    Klaus-Ruprecht Dietze

    Vorstandsvorsitzender


    Jahrgang 1947, Dipl.-Ing. Bauwesen, Konstruktiver Ingenieurbau und selbständiger Architekt. 

    Wohnhaft seit 1998 in Mölkau und immer mit offenen Augen für unsere Ortschaft unterwegs. 

    Initialzünder und Gründer des Vereins.



    Thomas Stiede

    stellv. Vorsitz


    Eveline Heidrich

    Finanzen


    Andy Wollschläger

    Öffentlichkeitsarbeit


    Claudia Langos

  • Unterstützer

    Wir engagieren uns ehrenamtlich und in unserer Freizeit. Wenn auch nicht unsere Bereitschaft, so sind zumindest unserer Mittel begrenzt.  Wie alle Vereine sind auch wir auf Hilfe von Außen angewiesen -  auf Partner, die uns technische und logistische Unterstützung aber genau so auch finanzielle Hilfe bieten.


    Zahlreiche Unterstützer haben bisher an der Verwirklichung unserer Projekte mitgewirkt.


    Wir appellieren daher auch an Ihr gesellschaftliches Engagement:


    Unterstützen Sie uns und unsere Arbeit - als Mitglied, Ideengeber oder Spender.


    Gemeinsam. Gestalten. Für ein schöneres Mölkau.

  • Satzung

    § 1 Name und Sitz


    1. Der am 22.03.2018 gegründete Verein führt folgenden Namen: „Initiative pro Mölkau“.
    2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung führt der Verein den Zusatz "e.V.".
    3. Sitz des Vereins ist Leipzig.
    4. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

    § 2 Zweck und Ziele des Vereins


    1. Zweck des Vereins ist die Verbesserung der Lebensbedingungen im Leipziger Stadtteil Mölkau-Zweinaundorf.
    2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:    Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, Motivation und Beteiligung der Bürger des Ortsteils Mölkau/Zweinaundorf bei der Gestaltung des Wohnumfeldes und der Sicherheit der Straßen und Fußwege, der Stadtbeleuchtung, der Aufwertung der Grünanlagen, Spielplätze und Ruhezonen, dem Schall- und Immissionsschutz an Straßen und an der Bahnlinie, der Verbesserung der Sportmöglichkeiten,Unterstützung des Ortschaftsrates und aller ansässigen Vereine. Mit der Initiierung und Förderung von örtlichen Projekten will der Verein bürgerschaftliches Engagement in die Breite tragen und immer mehr Bürger aus Mölkau/Zweinaundorf einbeziehen, Zusammenarbeit mit allen ansässigen Firmen und hier wohnenden Firmeninhabern und Geschäftsführern,Enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern und Mitarbeitern der Stadt Leipzig,Verbesserung der Orts- und Heimatverbundenheit, des sozialen Zusammenhaltes   zwischen Jung und Alt, zwischen den Alteingesessenen und den Hinzugezogenen.
    3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO), im Sinne des § 52 Absatz 2 Nr. 25 AO.
    4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    5. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
    6. Weiterhin darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    7. Die Mitgliederversammlung oder der Vorstand können in Einzelfällen eine angemessene Vergütung genehmigen, wenn für den Verein besondere Leistungen erbracht werden.

    § 3 Mitgliedschaft


    1. Mitglieder  des Vereins können sowohl natürliche als auch juristische Personen, sowie Personenvereinigungen werden, die an der Verwirklichung der Vereinsziele interessiert sind.
    2. Die Mitgliedschaft muss formlos schriftlich beantragt werden. Der Antrag enthält Namen, Alter,Beruf und die Kontaktdaten des Antragstellers. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen haben die gesetzlichen Vertreter den Aufnahmeantrag zu stellen.
    3. Eine Fördermitgliedschaft ist möglich. Fördermitglieder sind solche, die den Verein mit regelmäßigen oder unregelmäßigen Beiträgen unterstützen. Beiträge können Geldspenden, Sach- oder Arbeitsleistungen für den Verein sein. Sie dürfen nicht zweckgebunden sein. Fördermitglieder haben das Teilnahme- und Rederecht zur Mitgliederversammlung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
    4. Die Mitgliederversammlung kann einzelne Mitglieder, die besondere Leistungen im Sinne der Vereinsziele erbracht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
    5. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.
    6. Mitglieder deren Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen, können vom Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss der betroffenen Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
    7. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds oder bei juristischen Personen mit dem Erlöschen.
    8. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

    § 4 Mitgliedsbeiträge


    1. Von den Vereinsmitgliedern werden Beiträge erhoben. Höhe und Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
    2. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
    3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

    § 5 Organe des Vereins



     Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.



    § 6 Vorstand


    1. Der Vorstand besteht aus bis zu fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.Der Vorstand bestimmt die Verteilung der Ämter intern und informiert die Mitgliederversammlung.
    2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter vertreten den Verein gemäß § 26 BGB. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
    3. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit seines Stellvertreters.
    4. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 1000,00 € bedarf es der Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
    5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen.
    6. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wählt die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

    § 7 Zuständigkeit des Vorstandes



    Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben: 

    • Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellen der Tagesordnung
    • Einberufung der Mitgliederversammlung
    • Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
    • Aufstellung eines Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr, Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes, Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses
    • Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern.

     

    § 8 Beschlussfassung des Vorstandes


    1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung, von seinen stellvertretenden Vorsitzenden, schriftlich, fernmündlich oder per Email einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von einer Woche einzuhalten. Der Vorstand tagt in öffentlicher Sitzung.
    2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. Die Vorstandssitzung leitet der Vorsitzende oder ein Stellvertreter.
    3. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu Beweiszwecken zu protokollieren. Das Protokoll ist vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
    4. Einzelne Vorstandsbeschlüsse können im Wege eines schriftlichen Umlaufes gefasst werden, wenn alle Vorstandmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren erklären.

     

    § 9 Mitgliederversammlung


    1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Des Weiteren muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/4 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
    2. Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand schriftlich oder in Textform per Email unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist zu jeder Mitgliederversammlung beträgt vier Wochen.
    3. Versammlungsleiter ist der Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit der Stellvertretende Vorsitzende. Sonst wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt.
    4. Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt. Zum Protokollführer kann auch ein Nichtmitglied bestimmt werden.
    5. Jede Mitgliederversammlung, die ordentlich einberufen wurde, ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
    6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Jede Änderung der Satzung, benötigt eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen.
    7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben.
    8. Anträge können gestellt werden von jedem erwachsenen Mitglied und vom Vorstand.
    9. Anträge müssen bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingehen. Wenn der Antrag später eingeht, wird dieser berücksichtigt, wenn die Mehrheit der Mitgliederversammlung zustimmt.
    10. Neber der ordentlichen Mitgliedervesammlung gemäß Punkt 1 soll der Verein monatlich eine turnusmäßige Mitgliederversammlung durchführen. Für eine ordentliche Einberufung ist es ausreichend, wenn die ordentliche Mitgliederversammlung nach Vorschlag des Vorstandes einen Sitzungsplan beschließt.

     

    § 10 Stimmrecht und Wählbarkeit


    1. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
    2. Die gesetzlichen Vertreter jugendlicher Mitglieder besitzen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Minderjährigen ein Stimmrecht.

    § 11 Kassenprüfer


    1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
    2. Die Kassenprüfer haben die Kasse bzw. Konten des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten.
    3. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht. Bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte werden der Vorstand und die Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit entlastet.

     

    § 12 Auflösung des Vereins


    1. Der Verein kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer 4/5 Mehrheit der abgegebenen Stimmen aufgelöst werden.
    2. Liquidatoren sind der Vorsitzende und ein stellvertretender Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung kann zwei andere Vereinsmitglieder als Liquidatoren benennen.
    3. Die vorstehenden Vorschriften gelten auch für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
    4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten übersteigt, an die Stadt Leipzig, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.  

    § 13 Inkrafttreten


    Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 23.01.2019 von der Mitgliederversammlung beschlossen worden. Sie tritt an die Stelle der am 22.08.2018 beschlossenen Fassung. 


... und wo seid ihr?

  • Mitglied werden

    "Wenn 'etwas getan werden muß', wenn 'es nicht mehr so weitergehen kann', wenn also jemand die Initiative ergreifen muß,

    dann ist dieser Jemand vielleicht Du."


    (Paul Schibler (1930 - 2015), Schweizer Aphoristiker)


    Wenn Sie sich für unseren Ort stark machen möchten, dann schreiben Sie uns oder nutzen direkt unseren Online-Mitgliedsantrag.


    Wir freuen uns auf Sie. 


    Gemeinsam. Gestalten. Für ein schöneres Mölkau.

Lieber kurz und kompakt?

In unserem Flyer gibt es alles Wichtige über uns.  Weitergabe ausdrücklich erwünscht.


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