Sitzung 06.05.2025

Folgende Punkte waren u.a. Gegenstand der letzten Sitzung vor den Sommerferien:


Bürgeranfragen


Ein Anwohner der Zweinaundorfer Str. zw. Engelsdorfer und Sommerfelder Str. wies auf fehlende Tempo-30-Schilder an den zwei Ausfahrten aus dem Gewerbegebiet hin. Insbesondere können dadurch Geschwindigkeitskontrollen und etwaige nachgelagerte Verwarnungen und Bußgelder anfechtbar bzw. nichtig werden.

Eine weitere Anfrage bezog sich auf den Prüfbericht laut Beschluss zu Antrag VII-A-10139, „Bewältigung der Verkehrsflut in den Ortsteilen Mölkau und Stötteritz“, der eigentlich bereits bis Ende 2024 vorliegen sollte.

Laut OV Dietze hat das Mobilitäts- und Tiefbauamt (MTA) Abt. Konzeptionelle Mobilitätsplanung den Prüfbericht im Februar 2025 fertiggestellt. Seitdem befände sich dieser in den Fachämtern, aber noch nicht nicht in den Fachausschüssen.


Beschlussvorlagen, u.a.

Antrag-Nr. VIII-A-00981 und Verwaltungsstandpunkt zum Antrag-Nr. VIII-A- 00981-VSP-01 „Lösung der Verkehrsproblematik in Mölkau und Stötteritz ernst nehmen!“ – Anhörung


In der Ratsversammlung am 19.09.2024 wurde beschlossen, verkehrsrechtliche Anordnungen und Maßnahmen in den Ortsteilen Mölkau und Stötteritz zu prüfen, welche zu einer Lösung des dortigen Verkehrsproblems beitragen. Weiterhin wurde die Stadtverwaltung beauftragt ab 2025 eine Verkehrsuntersuchung zur langfristigen verkehrlichen Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz durchzuführen. In der Ratsversammlung am 19.03.2025 wurde durch eine Antwort der Verwaltung auf eine Ratsanfrage bekannt, dass die in Rede stehende Verkehrsuntersuchung aus dem Doppelhaushalt 2025/2026 gestrichen wurde und erst wieder für die Haushaltsplanung 2027/2028 priorisiert wird. Dieses Vorgehen läuft dem ursprünglichen Ratsbeschluss nach Ansicht der AfD-Fraktion zuwider und hat zur Folge, dass mit Auslaufen des zehnjährigen Planungsmoratoriums für den Mittleren Ring Ost/Südost keine belastbaren aktuellen Datengrundlagen vorliegen. Der gesamte verkehrsplanerische Prozess würde um zwei bis drei Jahre verzögert!

Daher beantragte die AfD, dass die getroffenen Entscheidungen gemäß Ratsbeschluss zum Antrag VII-A-10139-VSP-02 (Bewältigung der Verkehrsflut in den Ortsteilen Mölkau und Stötteritz) umgesetzt werden bzw. zumindest zugesichert werden muss, dass das Planungsmoratorium für den Mittleren Ring Ost/Südost bis zum Abschluss der Verkehrsuntersuchung bestehen bleibt. Nur so könne eine auf Fakten basierende Entscheidung zur Umsetzung bzw. anderweitigen Verkehrsplanung im Leipziger Osten getroffen werden.

Die Verwaltung sieht das in ihrem Standpunkt (VIII-A-00981-VSP-01)anders. Das mit dem Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum beschlossene zehnjährige Planungsmoratorium bedeutete, dass für diese zehn Jahre keine Planungsaktivitäten angegangen werden. Dieses Moratorium ist defacto verlängert, da die notwendige und für eine endgültige Entscheidung vorgesehene Verkehrsuntersuchung weder in den Vorjahren noch im aktuellen Haushalt 2025/26 verankert werden konnte.

Eine Umsetzung der Verkehrsuntersuchung ist entsprechend des vom Stadtrat beschlossenen Haushalts in 2025/26 auch nicht möglich. Durch die angespannte Haushaltslage waren für den Doppelhaushalt sämtliche Projekte des MTA neu zu priorisieren. Die Verkehrsuntersuchung zur verkehrlichen Entlastung in Stötteritz / Mölkau musste dabei anderen Projekten mit einer größeren Gesamtrelevanz für die Stadt untergeordnet werden.

Eine Anmeldung ist daher erst wieder für den Haushalt 2027/28 möglich und vorgesehen, der Stadtrat entscheidet im Vorlauf über den Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie mit seiner Prioritätensetzung und abschließend über den Haushalt. Das Planungsmoratorium gilt insoweit und solange weiter.

Aus Sicht des OR Mölkau hat der Mittlerer Ring durchaus eine größere Relevanz für die Stadt und stimmt daher einstimmig für den Ursprungsantrag.


Beschlussvorlage-Nr. VIII-DS-00383 „Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2024“ – Anhörung


Der Schulentwicklungsplan 2024 bildet die strategische Grundlage für die Sicherstellung und Weiterentwicklung der schulischen Infrastruktur sowie für die Schaffung einer ausgewogenen stadträumlichen Verteilung von vielfältigen Bildungsangeboten in Leipzig. Neben der Fortschreibung des Schulnetzplans, als kommunale Pflichtaufgabe, wurden qualitative Themen wie Inklusion, Integration, Ganztagsangebote, multiprofessionelle Teams und (außer-)schulische Lernorte betrachtet und mit Maßnahmen unterlegt.

Die Vorlage wird ohne weitere Beratung zur Kenntnis genommen


Beschlussvorlage-Nr. VIII-Ifo-00328-DS-01 „Beschluss der 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans“ – zur Information bzw. evtl. Stellungnahme


Diese Vorlage basiert auf den Ergebnissen der Lärmkartierung 2022 sowie der beiden Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15. Januar bis 11. Februar 2024 und vom 13. Januar bis 13. Februar 2025. Räumlich umfasst der Fachplan das gesamte Stadtgebiet. Er beinhaltet Maßnahmen zum Schutz gegen den Lärm durch Kfz-, und Straßenbahnverkehr sowie den Flugverkehr und soll der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Aus Sicht des OR Mölkau enthällt die Vorlage widersprüchliche Aussagen zur Lärmbelästigung in Mölkau und auch das Verfahren zur Ermittlung der Daten wird hinterfragt.

OR Mehnert wird hierzu mit Unterstützung von Dr. Ulrich Rohland (Bürgerinitiative Mittlerer Ring Ost /Südost) eine entsprechende Stellungnahme an Baubürgerbeister Dienberg verfassen.

Ansonsten wird die Vorlage zur Kenntnis genommen


Verwaltungsstandpunkt zum Antrag-Nr. VIII-A-00946-VSP-01 „Beschleunigung für Wohnbauflächen“ – zur Information bzw. evtl. Stellungnahme OR


Hierzu ging ein Antrag der CDU-Fraktion voraus, der für die Bearbeitung von Anträgen zu potenziellen Wohnbauflächen in den Randlagen der Stadt Leipzig nicht erst die abgeschlossene Erarbeitung der Ortsteilentwicklungskonzepte (vgl. dazu auch Gemeindeblatt 05/2025) voraussetzt. Für die CDU müsse sich stattdessen vor Einleitung des B-Plan-Verfahrens der zuständige Ortschaftsrat mit dem Projekt befasst haben und dieses auch unterstützen. Dabei seien folgende Aspekte insbesondere zu bewerten:


  • soziale Infrastruktur wird nicht überlastet
  • erforderliche Stellplätze für PKW und Rad sind vollständig auf dem Grundstück einordenbar
  • Regenwasserversickerung ist auf dem Baugrundstück organisierbar


Laut Antrag häuften sich Bauvoranfragen in den Ortsteilen, die aufgrund der Beschlusslage zum STEP (Stadtentwicklungskonzept) Wohnbauflächen solange nicht bearbeitet werden könnten, bis ein Ortsteilentwicklungskonzept abschließend vorliegt. Zur Erarbeitung dieses wird man allerdings noch mehrere Jahre benötigen. Zwischenzeitlich könnten selbst kleine Projekte, die die Struktur des Ortsteiles nicht beeinträchtigen oder sogar dessen Charakter stärken könnten, nicht umgesetzt werden. Im Ergebnis könnte dies auch dazu führen, dass soziale Infrastruktur aufgrund der Überalterung immer schlechter ausgelastet wird.

Zur Absicherung, dass Kleinprojekte dem Ortscharakter tatsächlich entsprechen, solle in jedem Fall der Ortschaftsrat über das Projekt und seine Wirkung beraten und entscheiden.


Die Verwaltung sieht den Antrag als nachteilig für die Stadt an. Ihr Alternativvorschlag sieht eine Einordnung von neuen Wohnbauflächenentwicklungen in die laufenden Prozesse vor, um themenübergreifend sowohl alle fachlichen Belange, aber auch die Belange des Ortschaftsrates und der Menschen vor Ort in die Verfahren einzubeziehen. Die Reihenfolge der Erarbeitung der Ortschaftsstrategien geht auf die lokalen Entwicklungserfordernisse ein und wird entsprechend angepasst.

Die Erarbeitung der insgesamt 14 Ortschaftsstrategien wird dazu in Abhängigkeit von Entwicklungsabsichten für den Wohnungsbau in der Reihenfolge angepasst.

Unabhängig davon wird aktuell an B-Plänen in den Ortschaften innerhalb des vorhandenen Flächennutzungsplans (FNP) gearbeitet. Die Entwicklung von kleineren Flächen auf der Grundlage von § 34 BauGB sind ohne Flächenkonzepte möglich.


Der OR Mölkau nimmt den Verwaltungsstandpunkt ohne weitere Beratung zur Kenntnis.


Beschlussvorlage-Nr. VIII-DS-00665 „Baubeschluss Ersatzneubau Kindertageseinrichtung, Krönerstraße 43“ – nur zur Information


Der Antrag betrifft den Stadtteil Anger-Crottendorf. In der Erklärung heißt es, der Ortsteil sei langfristig unterversorgt und die fehlenden Platzkapazitäten könnten nicht durch die umliegenden Ortsteile (Sellerhausen-Stünz, Volkmarsdorf, Reudnitz-Thonberg, Stötteritz, Mölkau) kompensiert werden. In diesem Zusammenhang fragt sich der OR Mölkau jedoch, ob der geplante Kita-Neubau auf dem ehemaligen Hortgelände an der Zweinaundorfer Straße, der als Interimseinrichtung für andere sanierungsbedürftige Kitas benachbarter Stadtteile geplant ist, überhaupt noch benötigt wird. Wie mehrfach berichtet, soll der derzeit von der Stadt als Lager genutzte bestandsbau abgerissen und straßenseitig auf deren bewachsenen Freigelände ein großer Neubau entstehen. Dieser soll für die kommenden Jahre anderen Kitas als Zwischenlösung während deren Sanierung dienen. Der OR Mölkau spricht sich seit jeher gegen das Vorhaben aus und schlägt stattdessen vor, den Bestand so zu belassen und konstengünstig als Jugend- und Freizeittreff in Obhut des Jugendclubs umzugestalten. Die Stadt hat diesen Vorschlag bisher abgelehnt.

Da der Bedarf an Kita-Plätzen jedoch weiterhin rückläufig ist, wird eine entsprechende Anfrage hierzu bei der Stadt Leipzig wiederholt eingereicht.


Informationsvorlage-Nr. VIII-Ifo-00940 „32. Sachstandsbericht zur Umsetzung von Baumaßnahmen für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen und Offenen Freizeittreffs (Stand 31.03.2025)“ – nur zur Information


Seit September 2018 wird quartalsweise ausführlich über die Umsetzung der Sofortschulmaßnahmen und der Maßnahmen des Schulentwicklungsplanes informiert.

Für Mölkau betrifft das die Sanierung von Grund- und Oberschule sowie der Schulsporthalle. Die Maßnahmen sollen nach aktuellem Stand 2032 bzw. 2034 (Oberschule) beginnen und 2035 bzw. 2037 abgeschlossen sein.


Bericht des Ortsvorstehers, u.a.


  • In der letzten Sitzung des Arbeitskreises der Stadtbezirksbeiräte und Ortsvorsteher (AK SBB/OV) wies OV Dietze gegenüber dem Sportbürgermeister Heiko Rosenthal auf fehlende Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche in Mölkau hin. Dieser bat daraufhin um eine entsprechende Vorschlagsliste. Der OR Mölkau wird wohl hier wieder nach dem Motto „Und täglich grüßt das Murmeltier“ handeln und erneut Vorschläge, die sich teils auch schon in unseren Anträgen zum DHH2025/26 wiederspiegeln, nachreichen.
  • Der AK SBB/OV besichtigte weiterhin das neue Stadtarchiv auf der Alten Messe. Hierbei wurde festgestellt, dass die archivierten Unterlagen der 14 eingemeindeten Ortsteile zwar eingelagert, aber nicht ordnungsgemäß katalogisiert und erfasst worden sind. Aus Mölkau befinden sich 51 laufende Meter Aktenkartons in diesem Archiv. Die Archivleitung könne sich vorstellen, dass ehrenamtliche Helfer bei der Erfassung und Auflistung des Inhalts helfen.
  • Zum Zukunftsprojekt „Neuer Sportpark Mölkau“ soll eine Anfrage an das Sportamtes gestellt werden, da das Sportprogramm 2030 durch ein Sportprogramm 2037 ersetzt wurde.
  • Außerdem berichtet OV Dietze über die Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes zum Katastrophen- und Zivilschutz. Dessen Fertigstellung soll laut Branddirektion noch etwa 1,5 Jahre benötigen. Hoffen wir, dass bis dahin kein solcher Fall überhaupt eintritt....
  • Das Parkaktiv 2.0 traf sich zu seiner 1. Sitzung, unter Teilnahme des Revierförsters (Her Knorr) und der Jagdrevieraufsicht Mölkau (Herr Jakisch). Es wurde informiert, dass zwei Eichen im Gutspark von Eichenprozessionsspinnern befallen seien und entsprechende Maßnahmen ergriffen worden sind. Die Bevölkerung soll dennoch aufmerksam und vorsichtig sein.

Die nächste OR-Sitzung findet nach der Sommerpause am Dienstag, den 19.08.2025, statt.


Kontakt Ortsvorsteher: klaus-ruprecht@kabelmail.de   /   0157 31 67 41 81