Sitzung 09-2025
Besuch der Betriebsleitung der Stadtreinigung Leipzig - Bericht zur Arbeitsweise der Stadtreinigung und Beantwortung von Fragen
In der September Sitzung war der Betriebsleiter der Stadtreinigung Leipzig zu Gast und berichtete über Arbeitsweise der Stadtreinigung und beantwortete Fragen zu verschiedenen Themen.
Grundsätzlich ist die Stadtreinigung zur Müllentsorgung im Rahmen der Leipziger Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet. Sei dies in einer Straße nicht möglich, seien die Abfallbehälter „an der nächsten, mit Sammelfahrzeugen befahrbaren Straße“ bereitzustellen.
Der Einsatz kleinerer Sammelfahrzeuge für enge Straßen sei wirtschaftlich nicht realisierbar, da diese nur 1/5 bis 1/10 der Kapazität von Standardfahrzeugen haben. Es sei laut Gerichtsurteil zumutbar, die Abfallbehälter an bis zu etwa 300m entfernte Bereitstellplätze zu verbringen bzw. verbringen zu lassen.
Anwohner der Germannstraße berichten von oft zugeparktem Einmündungsbereich, was Entsorgungs- und andere Einsatzfahrzeuge in der Einfahrt behindert. Besteht die Möglichkeit einen Sperrbereich zu markieren? Die Stadtreinigung Leipzig würde dies begrüßen, kann dies selbst aber nicht beim MTA beantragen. Der OR sollte dies Thema auch für andere Straßen beim MTA vorbringen. Allerdings sei wegen der derzeitigen Haushaltssituation kaum mit einer Realisierung zu rechnen.
In den Straßenraum ragende Äste können die Abfallentsorgung verhindern, wenn die lichte Durchfahrtshöhe unter 4,20m oder die Durchfahrtsbreite unter 3,55m liegen.
Die 1x wöchentliche Straßenreinigung der Engelsdorfer wird oft durch parkende Fahrzeuge behindert. Zeitlich begrenztes Parkverbot während er Reinigungszeit möglich? Es wird betont, dass nach Möglichkeit auch händisch gereinigt werde. Ein beantragtes begrenztes Parkverbot wurde bereits abgelehnt.
Wucherndes Unkraut auf Gehwegen am Straßenrand in Kreuzungsbereichen. Die Stadtreinigung wird prüfen, ob sie laut Straßenreinigungssatzung zuständig ist. Auch sinnvoll sei Hinweis über den Mängelmelder (Tel. 1238888) oder online über mitdenken.sachsen.de/maengelmelder-L
Zusätzliche Papierkörbe in Mölkau seien aus finanziellen Gründen nicht machbar. Hierbei seien nicht nur Kosten für die Körbe, sondern auch für die Leerungen, Unterhaltung etc. zu berücksichtigen.
Problem fehlender öffentliche Toiletten in Mölkau auch z. B. für Kurierfahrer, Handwerker und viele andere. Hier wird auf die Beschlussvorlage VII-DS-09871-NF-01 „Gesamtstädtisches Umsetzungskonzept für öffentliche Sanitäranlagen“ verwiesen, wobei die Umsetzung vom Haushalt abhängig sei.
Den Umstand, dass Papier-Restmüll (Kartons) neben die Blaue Tonne gestellt, aber nicht mitgenommen wird, bestätigt die Stadtreinigung als grundsätzlich korrekt. Allerdings würden die Mitarbeiter oft trotzdem den Restmüll aufladen. Was nicht in die Tonne passt, sollte beim Wertstoffhof abgeliefert werden.
Gelbe Säcke dürfen in Leipzig seit längerem nicht mehr verwendet werden.
Werden noch Spülungen der Biotonnen durchgeführt? Die Stadtreinigung bejaht dies. Im Herbst werden 2 neue Wasserstofffahrzeuge hierfür in Betrieb gehen.
Bürgeranfragen
Im Tagesordnungspunkt Bürgeranfragen wurde zur gleichen Thematik die Anfrage gestellt, ob der OR eine Ausschilderung eines zeitlich begrenzten Parkverbotes zur Ermöglichung der unbehinderten Straßenreinigung (jetzt Dienstagvormittag) beantragen könnte.
Eine weitere Anfrage lautete, ist der Spielplatz auf dem Gutsgelände öffentlich? Der Pächter der Gaststätte hat Spielplatzbenutzern den Verzehr mitgebrachter Speisen untersagt. OR Rümmler und der OR bestätigen das Hausrecht des Pächters und haben durchaus Verständnis für das wirtschaftliche Interesse des Gastronomiebetriebes.
Zur Frage ob noch Brauchtumsmittel-Anträge gestellt werden können wurde erklärt, dass die DHH immer noch nicht freigegeben und somit unklar ist, ob und ab wann Brauchtumsmittel-Mittel bereitstehen. Die Vereine sollten jetzt angeschrieben werden, ob und welche Mittel noch offen sind.
Anfrage-Nr. VIII-F-01684 „Wie oft soll das Geländer an der Kreuzung Engelsdorfer Straße/Paunsdorfer Straße noch zerstört werden?“ – zur Info
Die Anfrage wird allgemein zustimmend zur Kenntnis genommen.
Anfragen der Ortschaftsräte
OR Mehnert: Laut Schreiben vom Büro für Ratsangelegenheiten gibt es eine Kostensteigerung für die zusätzlichen 4 Seiten des redaktionellen Teils des Gemeindeblattes i.H.v. 271,78€/pro Jahr. Der OR beschließt einstimmig dies in 2026 durch Brauchtumsmitteln zu decken.
Bürger beschweren sich weiterhin über die lückenhafte oder ganz ausbleibende Verteilung des Gemeindesblattes. Hier wird der Verlag nochmals unsererseits kontaktiert.
W.M.
Kontakt Ortsvorsteher: klaus-ruprecht@kabelmail.de / 0157 31 67 41 81