Sitzung 01-2026

Rückblick auf die Juli-Sitzung


Wesentliche Sitzungspunkte waren:


Einwohneranfragen


Die Berichterstattung zum Bebauungsplan E-215 „Wohngebiet Zweinaundorfer Straße“ in der letzten Ausgabe (06/2026) sowie dem Leipziger Amtsblatt (12/2026 vom 13.06.2026) sorgten für viel Entsetzen und Unverständnis unter den Einwohnern – in Gesprächen wie auch in den sozialen Medien. Es verwunderte daher nicht, dass einige Bürger öffentlich ihr Unverständnis und ihre Sorge zum Ausdruck brachten.

Insbesondere im Zuge der derzeitigen hohen Temperaturen und den von Klimaschützern eingeforderten Kaltluftschneisen sei nicht nachvollziehbar, dass hier geografische wie ökologische Gegebenheiten vernichtet würden. Nicht nur der Ausgleich zwischen heißen und kalten Zonen sowie Lebensraum ginge verloren – auch ein Naturerlebnis für Kinder, Familien und Naturfreunde. Denn die derzeitige Landwirtschaftsfläche dient der Aufzucht von Jungkühen und erfreut sich daher vieler Besucher.

Stattdessen führe eine Bebauung zur Zunahme des Verkehrs.

Besondere Sorge gab es beim Thema Geschoss-Wohnungsbau. Laut veröffentlichtem Antrag ist eine mind. zweigeschossige Bauweise angedacht - bei der Abstimmung im Stadtrat beantragte die Fraktion „Die Linke“ hinsichtlich sozialen Wohnungsbaus sogar eine Mehrgeschossbauweise.

Zwar besänftigter OV Dietze hier und gab derartigen Antragswünschen aus den Erfahrungen als früherer Architekt und Bauingenieur keine Hoffnung, verwies jedoch auf die Flächennutzungs- und bestehenden B-Pläne, die eine Bebauung eindeutig vorsehen.

(Anm.: Flächennutzungspläne sind auf langfristige Sicht geplante Gebietsaufteilungen als Handlungsgrundlage für die Städteplanung. Darauf aufbauend führen Bebauungspläne dann zur Detailplanung dieser zur Bebauung freigegebenen Fläche.)

Der hier thematisierte und im Stadtrat zugestimmte sog. Vorhabensbeschluss (d.h. die grundsätzliche Zustimmung zum Bauprojekt) bringt das Verfahren zur Ausgestaltung des zukünftigen Wohngebietes somit nun offiziell in Gang.


Daraus ergaben sich Fragen zu Widerspruchsmöglichkeiten. Generell können, so OV Dietze,

  • Einwohner jederzeit sog. Anfragen an den Stadtrat zu diesem Thema einreichen. Diese werden dann in einer der darauffolgenden Sitzungen öffentlich behandelt.
  • Weiterhin kann eine Petition gestartet werden, die dann im Petitionsausschuss und ebenfalls im Stadtrat auf die Tagesordnung kommen. Ob diese gegen eine generelle Bebauung Kraft hat, bleibt vage.


Ein B-Plan ist kein Verwaltungsakt, sondern eine Satzung (planerische Rechtsform der Stadt Leipzig), weshalb es keine Möglichkeit gibt, Widerspruch im eigentlichen Sinne dagegen einzulegen.


Erst nachdem die B-Plan-Entwürfe nach § 3 BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt wurden (Bekanntmachung z.B. im Leipziger Amtsblatt), können Einwohner daraufhin Einsicht nehmen und ihre Bedenken, Einwände oder Widerspruch schriftlich einreichen. Die Frist dazu beträgt i.d.R. einen Monat ab Bekanntmachung. Verspätete Einwendungen finden bei der späteren Abwägung keine Berücksichtigung.

Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, alle fristgerechten Einreichungen zu prüfen und in ihrer späteren Entscheidung/Abwägung einzubeziehen.


Der Ortschaftsrat hatte wie berichtet mehrheitlich in der Mai-Sitzung den Vorhabensbeschluss abgelehnt. Gründe waren eine Zunahme des ohnehin hohen Verkehrsaufkommens bei überlasteter Infrastruktur sowie der Verlust der Grünflächen.


Antrag an den Stadtrat zum Verzicht auf den Ersatzneubau Kita Zweinaundorfer Str. 167


Wie mehrfach berichtet, plant die Stadt Leipzig, auf dem Gelände des ehem. Schulhortes eine neue KITA zu errichten. Hierzu sollen Gebäude und Außenanlagen abgerissen und ein moderner zwei-etagiger Neubau straßenseitig errichtet werden (geschätzte Kosten ca. 6 Mio €). Während die ursprünglichen Planungen vorsahen, den Bau über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren als Interim für sanierungsbedürftige Kitas anderer Stadtteile zu nutzen, haben sich aufgrund enorm sinkender Bedarfszahlen die Notwendigkeiten geändert. Ein Großteil der Neubau und-Sanierungsmaßnahmen fallen stadtweit dem Rotstift zum Opfer, da die betreffenden Einrichtungen aufgelöst bzw. zusammengelegt werden. Nur noch 3 Maßnahmen sind in der Prioritätenliste vorhanden, darunter das Neubauvorhaben in Mölkau.

Hier sollen nach aktuellem Stand nun die Einrichtungen in Engelsdorf (Engelsdorfer Straße 279), Sommerfeld (Waldrebenweg 9) sowie Baalsdorf (Brandiser Straße 20) zusammengeführt werden und einziehen (insgesamt 136 Plätze). Betrieben werden diese vom Träger DRK Kreisverband Leipzig-Stadt.

Dass Mölkaus bestehende Kita Zwergenland den Bedarf decken kann und eine zweite Einrichtungen damit überflüssig scheint, wird vom zuständigen Amt für Jugend und Familie so nicht gesehen, schließlich gäbe es bei Kitas keine festgesetzten Einzugsgrenzen (anders als etwa bei Schulbezirken).

Für unseren Ort aber entfällt damit die einzig in Aussicht stehende Chance, eine städtische Fläche inklusive nutzbarem (wenn auch in Teilen sanierungsbedürftigem) Gebäude mit gewachsenem Freigelände als Generations- und Freizeittreff umzuwidmen.

Seit Jahren beklagt der Ortschaftsrat das Fehlen geeigneter Flächen- und Freizeitangebote für die Altersgruppe 13 – 27 Jahre. Der Jugendclub Mölkau leistet bereits bei den bis 14-Jährigen hervorragende Arbeit, ist aber längst aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten in der 2. Etage des ehem. Gemeindeamtes ohne angeschlossene Freifläche stark eingeschränkt. Das angestrebte Areal hingegen böte nicht nur viel mehr Freiraum, sondern könnte durch seine Barrierefreiheit auch die Brücke für einen generationsübergreifenden offenen Freizeittreff mit erweiterten Öffnungszeiten, Angeboten und Veranstaltungen schlagen. Das Gelände hätte zudem Potential für alle Art von Bewegung, Sport, Spiel und Zusammensein.

Es gibt weder in Mölkau noch in der Nähe vergleichbare Flächen mit so hohem gesellschaftlichem Nutzen und Entwicklungspotential, die sich bereits in kommunalem Besitz befinden und mit vergleichsweise geringeren Investitionskosten auskämen.


Daher hat der Ortschaftsrat einen entsprechenden Antrag verabschiedet. Dieser spricht zudem die zu erwartende problematische Verkehrssituation rund um den Zufahrtsbereich an. Denn die Planungen des Mobilitäts- und Tiefbauamtes sehen vor, die stadtauswärtige Haltestelle „An den Platanen“ an die Grünfläche gegenüber der Einfahrt zu Norma / Steinel zu verlegen. Die örtlichen Gegebenheiten würden damit ohnehin schon für Unübersichtlichkeit durch den Mitarbeiter-, Kunden- und Zulieferverkehr bei gleichzeitigem Bus-Stopp sorgen, erhöhten aber das Gefahrenpotential um ein Vielfaches durch den ergänzenden Elternverkehr.


Brauchtumsmittel


Der Bauernhofkindergarten bat um die nochmalige Bewertung seines BTM-Antrags zur Erneuerung des Ziegenunterstandes. In der entsprechenden Sitzung war damals kein Vertreter erschienen, weshalb der Antrag keine Berücksichtigung fand. Gemäß der seit diesem Jahr geltenden Vergaberichtlinie ist die Anwesenheit des Antragstellers jedoch Voraussetzung für einen Entscheid.

In der Diskussion wurde seitens des Ortschaftsrates das augenscheinliche Desinteresse am Ortsgeschehen sowie die zurückhaltende Kommunikation kritisiert und der gesellschaftliche Nutzen des Projektes hinterfragt. Als Kompromiss zu den beantragten 950 € wurde daher die Förderung des Projektes mit 500 € vorgeschlagen und einstimmig beschlossen.


Dem Wunsch der Volkssolidarität, ihre bereits genehmigten BTM für deren Seniorenausflug aufgrund der Nachfrage zu erhöhen, konnte aus formaljuristischen Gründen nicht entsprochen werden.


Sitzungspause


Damit verabschieden wir uns in die Sommerpause. Die nächste Sitzung findet am Di, 25. August statt.


AWo

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